Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der RFR InvestCo 1 S.à r.l. an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG

RECHTLICHE HINWEISE

Wichtige Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der RFR InvestCo 1 S.à r.l. an sämtliche Aktionäre der AGROB Immobilien AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) der RFR InvestCo 1 S.à r.l. (die „Bieterin“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG („AGROB“) enthält.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthalten.

Am 30. September 2021 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der AGROB („AGROB-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen des Übernahmeangebots ihre Aktien der AGROB zu erwerben.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die am 09. November 2021 veröffentlichte Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“), die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 30. September 2021 zur Abgabe des Übernahmeangebots sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot ist an die Aktionäre von AGROB gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stammaktien sowie sämtlicher auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der AGROB (gemeinsam die „AGROB-Aktien“).

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und nach der WpÜG-Angebotsverordnung. Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere dem der Vereinigten Staaten von Amerika) führt die Bieterin mit diesem Übernahmeangebot nicht durch und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind von der Bieterin und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG („Gemeinsam Handelnde Personen“) auch keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Übernahmeangebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden oder beabsichtigt. Die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften als denen der Bundesrepublik Deutschland. Die AGROB-Aktionäre können folglich auf die Einhaltung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Ein Angebot zum Erwerb von AGROB-Aktien erfolgt nur und ausschließlich nach Maßgabe der in der veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die AGROB-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von AGROB-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage nur aktualisieren, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte.

Die Angebotsunterlage sowie mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehende Unterlagen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage bzw. der mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die Gemeinsam Handelnden Personen sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Dies steht der Verbreitung der Angebotsunterlage (und der Annahme des Übernahmeangebots) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht entgegen.

Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen AGROB-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. AGROB-Aktionäre, die das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker (handelnd als Vertreter für die Bieterin oder mit ihr verbundene Unternehmen) außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der AGROB erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf AGROB gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf dieser Internetseite veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.

Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“, und „strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin und der Gemeinsam Handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nicht sicher vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der Gemeinsam Handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe.

ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT